Seit das Bundesgericht vernünftigerweise, die menschenverachtenden Einbürgerungen an der Urne untersagt hat, sehen die begnadeten SVP-Scharfmacher, wider ein Thema in ihrem Lieblingssektor. Dass es dabei um Menschen geht interessiert dabei wenig. Auf Grund des Druckes den sie über ihre neue Initiative ausüben, hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates nun einen Kompromiss ausgearbeitet, wobei ich ehrlich gesagt den Kompromiss nicht wirklich sehe. Sie schlägt vor, dass Einbürgerungen an der Urne weiterhin möglich sein sollen, allerdings werden zwei Dinge geändert. Neu soll es einen begründeten Antrag brauchen, damit ein Gesuch abgelehnt werden kann und eine Beschwerde dagegen muss möglich sein.
Was ändert sich jetzt hier gross? Eine Beschwerde ist doch schon möglich und einen sogenannten “begründeten Antrag” ist doch reine Ansichtssache, ein Antrag wird doch immer begründet. Jetzt steht halt Fritz aus Emmen zuerst auf und findet das es zu viele Ausländer hat und stellt dann erst seinen Antrag. So stell ich mir jedenfalls eine Gemeindeversammlung in Emmen vor. So einfach geht es natürlich nicht, doch wird sich in der Praxis wahrscheinlich einfach ein Pingpong zwischen den Gremien einspielen, da niemand vernünftige Gründe liefern kann. Die Herren täten besser daran zu überlegen, wieso das Bundesgericht so entschieden hat: Eine Einbürgerung ist kein Theater sondern ein Verwaltungsakt, der für alle gleiche Chancen nach vorhandenem Recht garantieren soll.
Als nächstes kommt noch ein Vorstoss, der an der Urne entscheiden will, wie viele Kinder jemand haben darf!
Dossier Bundesgerichtsentscheid Emmen
Gutachten des Bundesamts für Justiz
Bericht NZZ