Bürgerrechtserteilung durch den Stadtrat, Weisung 72

6 Juni 2007 von Matthias Kommentieren »

Endlich ist mein Laptop wieder in Betrieb und ich freue mich, hier über ein wichtiges Geschäft aus meiner Kommission, welches jetzt im Rat behandelt wird und dann in eine Volksabstimmung gehen wird, schreiben zu dürfen.

Wir reden heute über die Weisung 72. Es geht darum, dass die Zuständigkeit für die Einbürgerungen vom Gemeinderat weggeht und beim Stadtrat, wo sie auch schon ist, bleibt.

Die Debatte ist wie nicht anders zu erwarten war etwas irrsinnig, aber es wird sehr schön klar, welche Parteien wo stehen. Vielleicht vorab – für die Praxisänderung stehen: die Grünen, welche auch Auslöser der Weisung sind, die SP, AL, und CVP. Dagegen sind: Die FDP, EVP, SD und SVP.
Die Situation zur Zeit ist absurd. Eine Kommission des Gemeinderats, die BRK, prüft sämtliche Gesuche nochmals nach und entscheidet nochmals über das gleiche wie die Verwaltung und der Stadtrat. Die Entscheidungen im Gemeinderat sind politisch und werden von der linken bis hin zur Mitte getragen. Zu 99.9% stimmen wir dasselbe im Gemeinderat wie in der Verwaltung. Die SVP erachtet das ganze jedoch als Spiel und macht sich einen Spass daraus, jeweils an den Haaren herbeigezogene Ablehnungsgründe vorzuweisen und lehnt sämtliche Gesuche ab zusammen mit der SD.
Damit soll jetzt endlich Schluss sein. Wir fordern das dieses Geschäft dem Gemeinderat, einer politischen Behörde, weggenommen wird und in der Verwaltung bleibt. Die Gesuche werden sowieso noch auf Kantons- und Bundesebene nachbehandelt.

Das Politische an den Einbürgerungen sind die Richtlinien und nicht die Behandlung von Gesuchen!

Da die Diskussion nicht viel hergibt, werde ich hier noch die Fraktionserklärung der Grünen zum Thema abdrucken, die ich gehalten habe und welche von Christoph Hug verfasst wurde:

Keine Willkür, dafür mehr Effizienz und Würde bei den Einbürgerungen

Die Übertragung der Zuständigkeit für Einbürgerungen vom Gemeinderat an den Stadtrat ist ein langjähriges Anliegen der Grünen. Es geht bei diesem Geschäft nicht um eine Erleichterung von Einbürgerungen. Es geht vielmehr um die rechtsstaatliche Qualität der Entscheide, um eine verbesserte Effizienz sowie um die Würde der Gesuchstellenden wie auch des Gemeinderates.

Das Einbürgerungsverfahren ist ein reiner Verwaltungsakt. Dies ist nicht nur die Meinung der Grünen oder des Stadtrates, sondern diese Aussage beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtes, der höchsten gerichtlichen Instanz unseres Landes. Es geht bei Einbürgerungen lediglich darum festzustellen, ob alle Aufnahmekriterien erfüllt sind, um dann den entsprechenden Entscheid zu fällen. Der Entscheidungsspielraum ist klein und er wird mit dem neuen kantonalen Einbürgerungsgesetz in naher Zukunft noch kleiner werden.

Angesichts dieser Tatsachen ist es unhaltbar, wenn über Einbürgerungsgesuche im Parlament durch Zufallsresultate entschieden wird. Zur Zeit sind die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat zwar meist eindeutig, was Einbürgerungsentscheide betrifft. Es ist jedoch schon zahlreiche Male vorgekommen dass die Zahl der Absenzen auf der einen oder anderen Ratsseite den Ausschlag für Zustimmung oder Ablehnung gegeben hat. Es ist rechtsstaatlich unhaltbar und grenzt an Willkür, wenn gewissermassen ein Grippevirus über Einbürgerungsgesuche entscheidet.

Der Gemeinderat von Zürich leidet seit Jahren unter einer überlangen Traktandenliste und einer Geschäftslast, die ihn kaum je zur Behandlung von persönlichen Vorstössen gelangen lässt. Es ist angesichts dieser Tatsache widersinnig, dass Einbürgerungen als einzige Tätigkeit der Verwaltung im Massstab 1:1 durch den Gemeinderat nachvollzogen werden. Ähnlich absurd wäre es, wenn der Gemeinderat jedes einzelne durch den Stadtrat erteilte Baugesuch nachbehandeln würde. Dies gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Fälle, in welchen der Gemeinderat einen Einbürgerungsentscheid des Stadtrates umstösst, sich im langjährigen Durchschnitt im tiefen einstelligen Promillebereich bewegt. Nach Ansicht der Grünen ist es unter diesen Umständen unverhältnismässig, für Einbürgerungen einen Achtel der Sitzungsdauer des Gemeinderates zu opfern.

Zu diesen harten Fakten kommt hinzu, dass es dem Gemeinderat seit vielen Jahren nicht gelingt, die Einbürgerungen in einem würdigen Rahmen stattfinden zu lassen. Mangelnde Aufmerksamkeit, Gespräche mit Sitznachbarn, Zeitungslektüre, Beschäftigung mit Handy oder Laptop mögen heute zu mehr oder weniger akzeptierten Gewohnheiten im Ratsbetrieb gehören, für die Gesuchstellenden auf der Tribüne, für die es um etwas sehr wichtiges und persönliches geht, sind sie eine Zumutung. Die Qualität der Argumente, die Tiefe der inhaltlichen Auseinandersetzung, die schnelle Abfolge von Abstimmungen und weiteres mehr führen dazu, dass zahlreiche Ratsmitglieder den Sitzungsverlauf als reine Farce empfinden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich Einbürgerungen aus zahlreichen Gründen nicht für die Behandlung durch ein Parlament oder eine Gemeindeversammlung eignen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass immer mehr Gemeinden in- und ausserhalb des Kantons Zürich diese Aufgabe an die Exekutive übertragen. Die Stadt Zürich sollte mit der Zeit gehen und dies auch tun.

Werbung

Hinterlasse eine Antwort