Diese Mitteilung habe ich selbst verfasst, sie wurde soeben versandt. Der Stadtrat will unsere Initiative für ungültig erklären lassen. Das geht natürlich gar nicht!
Der Stadtrat von Zürich will die Flachdachinitiative der Jungen Grünen für ungültig erklären. Die Jungen Grünen hoffen nun auf mehr Mut in der Hochbau-Kommission des Gemeinderates und werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Anliegen von über 3‘000 Unterzeichnenden den Stimmberechtigten unterbreitet wird. Die Differenzen in der juristischen Auslegung sind für die Jungen Grünen ein bedauerlicher und zeitraubender Nebenschauplatz.
Die Jungen Grünen sind enttäuscht über diesen mutlosen Entscheid des Stadtrates. Damit würde eine inhaltliche Debatte über die Flachdachinitiative verunmöglicht, welche nach Ansicht der Jungen Grünen wichtig wäre.
Darum geht es: der Inhalt der Initiative
Die Flachdachinitiative der Junge Grünen will, dass in Zukunft in der Stadt Zürich nur noch zwei Arten von Flachdachgestaltung zulässig sind: entweder eine begehbare Terrasse oder eine ökologisch wertvolle Begrünung und darauf, sofern der Standort geeignet ist, eine Solaranlage.
Schon 1998 zeigte eine Studie (Gutschner und Nowak, 1998, Das Photovoltaik-Potential im Gebäudepark der Stadt Zürich), dass 35% der gesamten Dachfläche von Zürich mit einem potentiell hohen bis sehr hohen Ertrag für die Energieproduktion durch Photovoltaikanlagen genutzt werden könnten. Dies ist eine enorme Fläche, welche heute nur wenig für die Produktion von Solarenergie genutzt wird. Würde man all diese geeigneten Flächen nutzen, so könnten rund 16% unseres Bedarfs an elektrischer Energie abgedeckt werden. Dabei leisten Flachdächer den weitaus grössten Beitrag an die sehr gut nutzbaren Flächen.
Die Initiative wurde im Sommer 2010 mit über 3000 gültigen Unterschriften dem Stadtrat übergeben. Weiter Infos zum Inhalt auf www.flachdachinitiative.ch
Der juristische Hintergrund
Den gesetzlichen Rahmen für Bauvorschriften legt der Kanton im Kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) fest. Die Kompetenzen der Gemeinden für weitergehende Vorschriften sind im PGB wie folgt festgehalten.
§ 76 PBG
Die Bau- und Zonenordnung (der Gemeinde) kann die Erhaltung von näher bezeichneten Baumbeständen und deren Ersatz sowie zonen- oder gebietsweise angemessene Neupflanzungen und die Begrünung (…) von Flachdächern vorschreiben; (…)
Auch § 49 PBG: Abs. 1
Die Bau- und Zonenordnung kann die zulässige bauliche Grundstücknutzung durch Bestimmungen über die Ausnützung, die Bauweise und die Nutzweise näher ordnen. sowie § 49 PBG: Abs. 2 Soweit für die einzelnen Zonenarten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind Regelungen gestattet über:
…
d. die Dachgestaltung
e. Anordnungen zur Erleichterung der Nutzung von Sonnenenergie
Der Kanton genehmigt den Gemeinden also explizit, die Dachgestaltung selber zu regeln. Aus Sicht der Jungen Grünen ist eine Dachbegrünung, eine Terrasse oder eine Solarenergieanlage klar als Dachgestaltung zu verstehen – der Stadtrat dagegen verneint dies.
Haltung der Jungen Grünen
Die Jungen Grünen sind vor diesem Hintergrund der Meinung, dass die Initiative zum übergeordneten Recht konform ausgelegt werden kann. Wenn bei Gesetzen ein Inter-pretationsspielraum besteht, wäre es allenfalls Aufgabe von Gerichten und nicht der politischen Instanzen. Sollte der Gemeinderat dem Antrag des Stadtrats auf Ungültigkeitserklärung folgen, müssten die Jungen Grünen allenfalls selber den juristischen Weg prüfen und damit die Hausaufgaben des Stadtrates machen. Die Jungen Grünen bedauern, dass der Stadtrat angesichts dieser Ausgangslage nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, dem Parlament einen Gegenvorschlag zu präsentieren, der die unbestrittenen Anliegen aufgenommen hätte. Dies wäre in Anbetracht der über 3000 gültigen Unterschriften auch ein Zeichen des Respekts vor dem Willen der Unterzeichnenden gewesen. Inhaltlich scheint ja das Anliegen selbst auch in Anbetracht des in der Gemeindeordnung festgelegten Ziels der 2000 Watt Gesellschaft nicht umstritten zu sein.
Vor diesen Hintergrund empfinden die Junge Grünen die Reaktion des Stadtrates als fantasielos. Sie hoffen nun auf mehr Mut in der zuständigen Hochbau-Kommission des Gemeinderates und werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass ihr Anliegen den Stimmberechtigten unterbreitet werden kann.